Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
83/01/0367
Entscheidungsdatum
26.06.1985
Index
41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm
WaffG 1967 §17 Abs2;
WaffG 1967 §18;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/01/0071 E 9. September 1981 RS 1
Stammrechtssatz
Wiederholte Sachangriffe auf Vermögensgegenstände können auch die Person bedrohen, die Besitzerin dieser Sachen ist. Es ist dabei zu prüfen, ob diesen Angriffen die Eignung zukommt, auch die Person zu bedrohen, und die Angriffe am zweckmäßigsten mit einer Faustfeuerwaffe abgewehrt werden können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1983010367.X03
Dokumentnummer
JWR_1983010367_19850626X03