Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 81/01/0071

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

81/01/0071

Entscheidungsdatum

09.09.1981

Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1967 §17 Abs2;
WaffG 1967 §18;

Rechtssatz

Wiederholte Sachangriffe auf Vermögensgegenstände können auch die Person bedrohen, die Besitzerin dieser Sachen ist. Es ist dabei zu prüfen, ob diesen Angriffen die Eignung zukommt, auch die Person zu bedrohen, und die Angriffe am zweckmäßigsten mit einer Faustfeuerwaffe abgewehrt werden können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1981010071.X01

Im RIS seit

06.02.2004

Dokumentnummer

JWR_1981010071_19810909X01

Rechtssatz für 83/01/0367

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

83/01/0367

Entscheidungsdatum

26.06.1985

Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1967 §17 Abs2;
WaffG 1967 §18;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/01/0071 E 9. September 1981 RS 1

Stammrechtssatz

Wiederholte Sachangriffe auf Vermögensgegenstände können auch die Person bedrohen, die Besitzerin dieser Sachen ist. Es ist dabei zu prüfen, ob diesen Angriffen die Eignung zukommt, auch die Person zu bedrohen, und die Angriffe am zweckmäßigsten mit einer Faustfeuerwaffe abgewehrt werden können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1983010367.X03

Im RIS seit

26.04.2004

Dokumentnummer

JWR_1983010367_19850626X03