Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.1985

Geschäftszahl

83/01/0367

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/01/0071 E 9. September 1981 RS 1

Stammrechtssatz

Wiederholte Sachangriffe auf Vermögensgegenstände können auch die Person bedrohen, die Besitzerin dieser Sachen ist. Es ist dabei zu prüfen, ob diesen Angriffen die Eignung zukommt, auch die Person zu bedrohen, und die Angriffe am zweckmäßigsten mit einer Faustfeuerwaffe abgewehrt werden können.