Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
7
Geschäftszahl
1039/80
Entscheidungsdatum
19.04.1983
Index
L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82009 Bauordnung Wien
Rechtssatz
Zum Tatbild einer dem Verwalter eines Gebäudes angelasteten Verwaltungsübertretung gemäß § 135 Abs 3 der BauO für Wien gehört es, dass der Eigentümer an der Pflichtverletzung des Verwalters nicht mitgewirkt oder doch nicht schon vor deren Begehung von ihr gewusst hat.Zum Tatbild einer dem Verwalter eines Gebäudes angelasteten Verwaltungsübertretung gemäß Paragraph 135, Absatz 3, der BauO für Wien gehört es, dass der Eigentümer an der Pflichtverletzung des Verwalters nicht mitgewirkt oder doch nicht schon vor deren Begehung von ihr gewusst hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1980001039.X07
Im RIS seit
19.04.1983
Zuletzt aktualisiert am
18.05.2009
Dokumentnummer
JWR_1980001039_19830419X07