Ausführungen zur Frage, inwiefern das Vorschlagsrecht im Sinne des § 109 Abs 2 ArbVG gegenüber einer bereits vollzogenen Betriebsänderung noch ausgeübt werden kann, wenn hinsichtlich der seinerzeit geplanten Betriebsänderung eine Beratung im Sinne des § 109 Abs 1 ArbVG stattgefunden hat.Ausführungen zur Frage, inwiefern das Vorschlagsrecht im Sinne des Paragraph 109, Absatz 2, ArbVG gegenüber einer bereits vollzogenen Betriebsänderung noch ausgeübt werden kann, wenn hinsichtlich der seinerzeit geplanten Betriebsänderung eine Beratung im Sinne des Paragraph 109, Absatz eins, ArbVG stattgefunden hat.