Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2847/78
Entscheidungsdatum
21.05.1979
Index
64/02 Bundeslehrer
64/03 Landeslehrer
Norm
Lehrerdienstpragmatik 1917 §15 Abs3;
Lehrerdienstpragmatik 1917 §21 Abs3;
Rechtssatz
Nach dem 1.9.1978 in Hinsicht auf die Leistungsfeststellung der Lehrer erfolgten Inkrafttreten des Beamten-Dienstrechtsgesetzes ist die beim Bundesministerium für Unterricht und Kunst errichtete Dienstbeurteilungsoberkommission (§ 15 Abs 3 und § 21 Abs 3 LDP) zur Erlassung einer Berufungsentscheidung nicht mehr zuständig.Nach dem 1.9.1978 in Hinsicht auf die Leistungsfeststellung der Lehrer erfolgten Inkrafttreten des Beamten-Dienstrechtsgesetzes ist die beim Bundesministerium für Unterricht und Kunst errichtete Dienstbeurteilungsoberkommission (Paragraph 15, Absatz 3 und Paragraph 21, Absatz 3, LDP) zur Erlassung einer Berufungsentscheidung nicht mehr zuständig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1978002847.X01
Im RIS seit
11.07.2001
Zuletzt aktualisiert am
10.05.2013
Dokumentnummer
JWR_1978002847_19790521X01