Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2603/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2603/78

Entscheidungsdatum

09.10.1979

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Rechtssatz

Für eine bloße Untersagung der Aufmachung oder der Bezeichnung besteht keine gesetzliche Grundlage; vielmehr umfaßt die jeweilige Anmeldung nicht nur das Produkt, sondern auch dessen Aufmachung, sodaß auch die Untersagung nur das Produkt in der jeweiligen Aufmachung erfaßt. Es kann daher das Produkt unter einen anderen (zulässigen) Aufmachung neu angemeldet werden, andererseits stellt die Verwendung einer nicht angemeldeten Aufmachung bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des Paragraph 17, Absatz 2, oder Paragraph 18, Absatz eins, LMG 1975 einen (strafbaren) Verstoß gegen die Anmeldepflicht dar (Hinweis E 13.3.1979, 1829/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1978002603.X02

Im RIS seit

16.10.2003

Dokumentnummer

JWR_1978002603_19791009X02

Rechtssatz für 85/10/0068

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 11806 A/1985

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

85/10/0068

Entscheidungsdatum

24.06.1985

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2603/78 E 9. Oktober 1979 RS 2

Stammrechtssatz

Für eine bloße Untersagung der Aufmachung oder der Bezeichnung besteht keine gesetzliche Grundlage; vielmehr umfaßt die jeweilige Anmeldung nicht nur das Produkt, sondern auch dessen Aufmachung, sodaß auch die Untersagung nur das Produkt in der jeweiligen Aufmachung erfaßt. Es kann daher das Produkt unter einen anderen (zulässigen) Aufmachung neu angemeldet werden, andererseits stellt die Verwendung einer nicht angemeldeten Aufmachung bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des Paragraph 17, Absatz 2, oder Paragraph 18, Absatz eins, LMG 1975 einen (strafbaren) Verstoß gegen die Anmeldepflicht dar (Hinweis E 13.3.1979, 1829/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985100068.X01

Im RIS seit

16.11.2005

Dokumentnummer

JWR_1985100068_19850624X01