Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1305/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

1305/78

Entscheidungsdatum

25.10.1978

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §55 Abs2;

Rechtssatz

Der Umstand, daß in den Verwaltungsstrafakten ein Strafregisterauszug erliegt, der auch getilgte Verwaltungsstrafen enthält, schadet nicht, wenn die Bescheidbegründung nicht darauf schließen läßt, daß bei der Strafbemessung auch die bereits getilgten Verwaltungsstrafen berücksichtigt worden sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1978001305.X03

Im RIS seit

10.10.2003

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2010

Dokumentnummer

JWR_1978001305_19781025X03

Rechtssatz für 97/02/0475

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

97/02/0475

Entscheidungsdatum

29.05.1998

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §55 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1305/78 E 25. Oktober 1978 RS 3 (hier betreffend einen Verwaltungsvorstrafenausdruck)

Stammrechtssatz

Der Umstand, daß in den Verwaltungsstrafakten ein Strafregisterauszug erliegt, der auch getilgte Verwaltungsstrafen enthält, schadet nicht, wenn die Bescheidbegründung nicht darauf schließen läßt, daß bei der Strafbemessung auch die bereits getilgten Verwaltungsstrafen berücksichtigt worden sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997020475.X03

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2010

Dokumentnummer

JWR_1997020475_19980529X03