Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0680/69

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0680/69

Entscheidungsdatum

27.01.1970

Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1967 §17 Abs1;
WaffG 1967 §6 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes "Verläßlichkeit" in dem Sinne, daß bei der Wertung einer Person als "verläßlich" deren gesamte Geisteshaltung und Sinnesart ins Auge gefaßt werden muß. (Es war daher bei einem Bewerber um Ausstellung einer Waffenbesitzkarte, der wegen mehrerer, in alkoholisiertem Zustand verschuldeten Verkehrsunfälle gerichtlich verurteilt wurde, seinen Beruf als Baumeister jedoch jahrzehntelang anstandslos ausübte, die Verläßlichkeit zu verneinen)(Hinweis auf E vom 23. Oktober 1953, Zl. 2209/52, VwSlg. 3154 A/1953 und vom 6. Mai 1947, Zl.0058/47, VwSlg. 84 A/1947)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1969000680.X01

Im RIS seit

06.06.2002

Dokumentnummer

JWR_1969000680_19700127X01

Rechtssatz für 0510/75

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0510/75

Entscheidungsdatum

17.02.1976

Index

Polizeirecht
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1967 §17 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0680/69 E 27. Jänner 1970 RS 1

Stammrechtssatz

Ausführungen zur Frage der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes "Verläßlichkeit" in dem Sinne, daß bei der Wertung einer Person als "verläßlich" deren gesamte Geisteshaltung und Sinnesart ins Auge gefaßt werden muß. (Es war daher bei einem Bewerber um Ausstellung einer Waffenbesitzkarte, der wegen mehrerer, in alkoholisiertem Zustand verschuldeten Verkehrsunfälle gerichtlich verurteilt wurde, seinen Beruf als Baumeister jedoch jahrzehntelang anstandslos ausübte, die Verläßlichkeit zu verneinen)(Hinweis auf E vom 23. Oktober 1953, Zl. 2209/52, VwSlg. 3154 A/1953 und vom 6. Mai 1947, Zl.0058/47, VwSlg. 84 A/1947)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1975000510.X01

Im RIS seit

02.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2020

Dokumentnummer

JWR_1975000510_19760217X01

Rechtssatz für 1055/76

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 9094 A/1976

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

1055/76

Entscheidungsdatum

22.06.1976

Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1967 §17 Abs1;
WaffG 1967 §6 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0680/69 E 27. Jänner 1970 RS 1

Stammrechtssatz

Ausführungen zur Frage der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes "Verläßlichkeit" in dem Sinne, daß bei der Wertung einer Person als "verläßlich" deren gesamte Geisteshaltung und Sinnesart ins Auge gefaßt werden muß. (Es war daher bei einem Bewerber um Ausstellung einer Waffenbesitzkarte, der wegen mehrerer, in alkoholisiertem Zustand verschuldeten Verkehrsunfälle gerichtlich verurteilt wurde, seinen Beruf als Baumeister jedoch jahrzehntelang anstandslos ausübte, die Verläßlichkeit zu verneinen)(Hinweis auf E vom 23. Oktober 1953, Zl. 2209/52, VwSlg. 3154 A/1953 und vom 6. Mai 1947, Zl.0058/47, VwSlg. 84 A/1947)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1976001055.X03

Im RIS seit

28.03.2003

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2010

Dokumentnummer

JWR_1976001055_19760622X03

Rechtssatz für 1174/76

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

1174/76

Entscheidungsdatum

12.10.1976

Index

Polizeirecht - WaffG
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1967 §17 Abs1
WaffG 1967 §6 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0680/69 E 27. Jänner 1970 RS 1

Stammrechtssatz

Ausführungen zur Frage der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes "Verläßlichkeit" in dem Sinne, daß bei der Wertung einer Person als "verläßlich" deren gesamte Geisteshaltung und Sinnesart ins Auge gefaßt werden muß. (Es war daher bei einem Bewerber um Ausstellung einer Waffenbesitzkarte, der wegen mehrerer, in alkoholisiertem Zustand verschuldeten Verkehrsunfälle gerichtlich verurteilt wurde, seinen Beruf als Baumeister jedoch jahrzehntelang anstandslos ausübte, die Verläßlichkeit zu verneinen)(Hinweis auf E vom 23. Oktober 1953, Zl. 2209/52, VwSlg. 3154 A/1953 und vom 6. Mai 1947, Zl.0058/47, VwSlg. 84 A/1947)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1976001174.X03

Im RIS seit

30.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2020

Dokumentnummer

JWR_1976001174_19761012X03

Rechtssatz für 1342/76

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1342/76

Entscheidungsdatum

23.11.1976

Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1967 §17 Abs1;
WaffG 1967 §20 Abs1;
WaffG 1967 §6 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0680/69 E 27. Jänner 1970 RS 1

Stammrechtssatz

Ausführungen zur Frage der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes "Verläßlichkeit" in dem Sinne, daß bei der Wertung einer Person als "verläßlich" deren gesamte Geisteshaltung und Sinnesart ins Auge gefaßt werden muß. (Es war daher bei einem Bewerber um Ausstellung einer Waffenbesitzkarte, der wegen mehrerer, in alkoholisiertem Zustand verschuldeten Verkehrsunfälle gerichtlich verurteilt wurde, seinen Beruf als Baumeister jedoch jahrzehntelang anstandslos ausübte, die Verläßlichkeit zu verneinen)(Hinweis auf E vom 23. Oktober 1953, Zl. 2209/52, VwSlg. 3154 A/1953 und vom 6. Mai 1947, Zl.0058/47, VwSlg. 84 A/1947)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1976001342.X01

Im RIS seit

28.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

04.04.2014

Dokumentnummer

JWR_1976001342_19761123X01

Rechtssatz für 1655/76

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1655/76

Entscheidungsdatum

30.11.1976

Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1967 §17 Abs1;
WaffG 1967 §20 Abs1;
WaffG 1967 §6 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0680/69 E 27. Jänner 1970 RS 1 (Hinweis auf E 22. Juni 1976, 1055/76, VwSlg 9094 A/1976)

Stammrechtssatz

Ausführungen zur Frage der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes "Verläßlichkeit" in dem Sinne, daß bei der Wertung einer Person als "verläßlich" deren gesamte Geisteshaltung und Sinnesart ins Auge gefaßt werden muß. (Es war daher bei einem Bewerber um Ausstellung einer Waffenbesitzkarte, der wegen mehrerer, in alkoholisiertem Zustand verschuldeten Verkehrsunfälle gerichtlich verurteilt wurde, seinen Beruf als Baumeister jedoch jahrzehntelang anstandslos ausübte, die Verläßlichkeit zu verneinen)(Hinweis auf E vom 23. Oktober 1953, Zl. 2209/52, VwSlg. 3154 A/1953 und vom 6. Mai 1947, Zl.0058/47, VwSlg. 84 A/1947)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1976001655.X01

Im RIS seit

25.04.2003

Dokumentnummer

JWR_1976001655_19761130X01

Rechtssatz für 1560/77

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 9431 A/1977

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1560/77

Entscheidungsdatum

15.11.1977

Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1967 §20 Abs1;
WaffG 1967 §6 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0680/69 E 27. Jänner 1970 RS 1

Stammrechtssatz

Ausführungen zur Frage der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes "Verläßlichkeit" in dem Sinne, daß bei der Wertung einer Person als "verläßlich" deren gesamte Geisteshaltung und Sinnesart ins Auge gefaßt werden muß. (Es war daher bei einem Bewerber um Ausstellung einer Waffenbesitzkarte, der wegen mehrerer, in alkoholisiertem Zustand verschuldeten Verkehrsunfälle gerichtlich verurteilt wurde, seinen Beruf als Baumeister jedoch jahrzehntelang anstandslos ausübte, die Verläßlichkeit zu verneinen)(Hinweis auf E vom 23. Oktober 1953, Zl. 2209/52, VwSlg. 3154 A/1953 und vom 6. Mai 1947, Zl.0058/47, VwSlg. 84 A/1947)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1977001560.X02

Im RIS seit

28.03.2003

Dokumentnummer

JWR_1977001560_19771115X02

Rechtssatz für 0251/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

0251/78

Entscheidungsdatum

27.02.1979

Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1967 §17 Abs1;
WaffG 1967 §6 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0680/69 E 27. Jänner 1970 RS 1

Stammrechtssatz

Ausführungen zur Frage der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes "Verläßlichkeit" in dem Sinne, daß bei der Wertung einer Person als "verläßlich" deren gesamte Geisteshaltung und Sinnesart ins Auge gefaßt werden muß. (Es war daher bei einem Bewerber um Ausstellung einer Waffenbesitzkarte, der wegen mehrerer, in alkoholisiertem Zustand verschuldeten Verkehrsunfälle gerichtlich verurteilt wurde, seinen Beruf als Baumeister jedoch jahrzehntelang anstandslos ausübte, die Verläßlichkeit zu verneinen)(Hinweis auf E vom 23. Oktober 1953, Zl. 2209/52, VwSlg. 3154 A/1953 und vom 6. Mai 1947, Zl.0058/47, VwSlg. 84 A/1947)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1978000251.X02

Im RIS seit

08.09.2003

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2011

Dokumentnummer

JWR_1978000251_19790227X02

Rechtssatz für 0419/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

0419/78

Entscheidungsdatum

27.02.1979

Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1967 §17 Abs1;
WaffG 1967 §6 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0680/69 E 27. Jänner 1970 RS 1

Stammrechtssatz

Ausführungen zur Frage der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes "Verläßlichkeit" in dem Sinne, daß bei der Wertung einer Person als "verläßlich" deren gesamte Geisteshaltung und Sinnesart ins Auge gefaßt werden muß. (Es war daher bei einem Bewerber um Ausstellung einer Waffenbesitzkarte, der wegen mehrerer, in alkoholisiertem Zustand verschuldeten Verkehrsunfälle gerichtlich verurteilt wurde, seinen Beruf als Baumeister jedoch jahrzehntelang anstandslos ausübte, die Verläßlichkeit zu verneinen)(Hinweis auf E vom 23. Oktober 1953, Zl. 2209/52, VwSlg. 3154 A/1953 und vom 6. Mai 1947, Zl.0058/47, VwSlg. 84 A/1947)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1978000419.X03

Im RIS seit

17.09.2003

Dokumentnummer

JWR_1978000419_19790227X03

Rechtssatz für 0073/79

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0073/79

Entscheidungsdatum

06.03.1979

Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1967 §20 Abs1;
WaffG 1967 §6 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0680/69 E 27. Jänner 1970 RS 1

Stammrechtssatz

Ausführungen zur Frage der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes "Verläßlichkeit" in dem Sinne, daß bei der Wertung einer Person als "verläßlich" deren gesamte Geisteshaltung und Sinnesart ins Auge gefaßt werden muß. (Es war daher bei einem Bewerber um Ausstellung einer Waffenbesitzkarte, der wegen mehrerer, in alkoholisiertem Zustand verschuldeten Verkehrsunfälle gerichtlich verurteilt wurde, seinen Beruf als Baumeister jedoch jahrzehntelang anstandslos ausübte, die Verläßlichkeit zu verneinen)(Hinweis auf E vom 23. Oktober 1953, Zl. 2209/52, VwSlg. 3154 A/1953 und vom 6. Mai 1947, Zl.0058/47, VwSlg. 84 A/1947)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1979000073.X01

Im RIS seit

31.03.2003

Dokumentnummer

JWR_1979000073_19790306X01

Rechtssatz für 3397/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

3397/78

Entscheidungsdatum

08.05.1979

Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1967 §17 Abs1;
WaffG 1967 §6 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0680/69 E 27. Jänner 1970 RS 1

Stammrechtssatz

Ausführungen zur Frage der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes "Verläßlichkeit" in dem Sinne, daß bei der Wertung einer Person als "verläßlich" deren gesamte Geisteshaltung und Sinnesart ins Auge gefaßt werden muß. (Es war daher bei einem Bewerber um Ausstellung einer Waffenbesitzkarte, der wegen mehrerer, in alkoholisiertem Zustand verschuldeten Verkehrsunfälle gerichtlich verurteilt wurde, seinen Beruf als Baumeister jedoch jahrzehntelang anstandslos ausübte, die Verläßlichkeit zu verneinen)(Hinweis auf E vom 23. Oktober 1953, Zl. 2209/52, VwSlg. 3154 A/1953 und vom 6. Mai 1947, Zl.0058/47, VwSlg. 84 A/1947)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1978003397.X01

Im RIS seit

29.10.2003

Dokumentnummer

JWR_1978003397_19790508X01

Rechtssatz für 1317/79

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1317/79

Entscheidungsdatum

26.06.1979

Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1967 §6 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0680/69 E 27. Jänner 1970 RS 1

Stammrechtssatz

Ausführungen zur Frage der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes "Verläßlichkeit" in dem Sinne, daß bei der Wertung einer Person als "verläßlich" deren gesamte Geisteshaltung und Sinnesart ins Auge gefaßt werden muß. (Es war daher bei einem Bewerber um Ausstellung einer Waffenbesitzkarte, der wegen mehrerer, in alkoholisiertem Zustand verschuldeten Verkehrsunfälle gerichtlich verurteilt wurde, seinen Beruf als Baumeister jedoch jahrzehntelang anstandslos ausübte, die Verläßlichkeit zu verneinen)(Hinweis auf E vom 23. Oktober 1953, Zl. 2209/52, VwSlg. 3154 A/1953 und vom 6. Mai 1947, Zl.0058/47, VwSlg. 84 A/1947)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1979001317.X02

Im RIS seit

22.09.2003

Dokumentnummer

JWR_1979001317_19790626X02

Rechtssatz für 1643/79

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1643/79

Entscheidungsdatum

18.09.1979

Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1967 §17 Abs1;
WaffG 1967 §6 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0680/69 E 27. Jänner 1970 RS 1

Stammrechtssatz

Ausführungen zur Frage der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes "Verläßlichkeit" in dem Sinne, daß bei der Wertung einer Person als "verläßlich" deren gesamte Geisteshaltung und Sinnesart ins Auge gefaßt werden muß. (Es war daher bei einem Bewerber um Ausstellung einer Waffenbesitzkarte, der wegen mehrerer, in alkoholisiertem Zustand verschuldeten Verkehrsunfälle gerichtlich verurteilt wurde, seinen Beruf als Baumeister jedoch jahrzehntelang anstandslos ausübte, die Verläßlichkeit zu verneinen)(Hinweis auf E vom 23. Oktober 1953, Zl. 2209/52, VwSlg. 3154 A/1953 und vom 6. Mai 1947, Zl.0058/47, VwSlg. 84 A/1947)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1979001643.X01

Im RIS seit

21.10.2003

Dokumentnummer

JWR_1979001643_19790918X01