Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.05.1979

Geschäftszahl

3397/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0680/69 E 27. Jänner 1970 RS 1

Stammrechtssatz

Ausführungen zur Frage der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes "Verläßlichkeit" in dem Sinne, daß bei der Wertung einer Person als "verläßlich" deren gesamte Geisteshaltung und Sinnesart ins Auge gefaßt werden muß. (Es war daher bei einem Bewerber um Ausstellung einer Waffenbesitzkarte, der wegen mehrerer, in alkoholisiertem Zustand verschuldeten Verkehrsunfälle gerichtlich verurteilt wurde, seinen Beruf als Baumeister jedoch jahrzehntelang anstandslos ausübte, die Verläßlichkeit zu verneinen)(Hinweis auf E vom 23. Oktober 1953, Zl. 2209/52, VwSlg. 3154 A/1953 und vom 6. Mai 1947, Zl.0058/47, VwSlg. 84 A/1947)