Ein in Österreich lebender Ausländer ist verpflichtet, sich über die (österreichischen) gesetzlichen Vorschriften zu informieren, auch wenn er der deutschen Sprache nicht mächtig wäre. Es kann nicht das Verschulden an der Unkenntnis des Gesetzes der Behörde zugeschoben und die Behörde allgemein und ausnahmslos verpflichtet werden, beim Parteienverkehr mit Ausländern immer einen Dolmetscher zuzuziehen.