Die Vorschreibung von Kommissionsgebühren an Anrainer einer gewerblichen Betriebsanlage, die in ihrer Berufung gegen den Genehmigungsbescheid einen Ortsaugenschein beantragt hatten, ist unzulässig (Hinweis E 25.10.1963, 1613/62, VwSlg 6129 A/1963).