Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2189/77

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 9749 A/1979

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2189/77

Entscheidungsdatum

25.01.1979

Index

36 Wirtschaftstreuhänder

Norm

WTBO §9 Abs3;

Rechtssatz

Die "Reifeprüfung" ist ein in der österreichischen Rechtsordnung gebrauchter terminus technicus für eine Prüfung bestimmter Art und bestimmten Inhaltes, und zwar einer Schule bestimmter Form, nämlich der an die Stelle der mittleren Lehranstalten getretenen allgemein bildenden und berufsbildende höheren Schulen. Dies macht eine ausdrückliche Festlegung im Gesetz, daß die Reifeprüfung in Österreich abgelegt sein muß, entbehrlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1977002189.X02

Im RIS seit

16.07.2003

Dokumentnummer

JWR_1977002189_19790125X02