Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.01.1979

Geschäftszahl

2189/77

Rechtssatz

Die "Reifeprüfung" ist ein in der österreichischen Rechtsordnung gebrauchter terminus technicus für eine Prüfung bestimmter Art und bestimmten Inhaltes, und zwar einer Schule bestimmter Form, nämlich der an die Stelle der mittleren Lehranstalten getretenen allgemein bildenden und berufsbildende höheren Schulen. Dies macht eine ausdrückliche Festlegung im Gesetz, daß die Reifeprüfung in Österreich abgelegt sein muß, entbehrlich.