Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2143/65

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

2143/65

Entscheidungsdatum

29.04.1966

Index

Gesundheitswesen - ApG
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §10 Abs2

Rechtssatz

Ein Bedürfnis der Bevölkerung nach einer neuen Apotheke könnte nur dann angenommen werden, wenn die Einwohner des diese Apotheke zuerkannten Standortes und seiner näheren Umgebung bzw. die sonstigen als präsumtive Kunden der Apotheke in Betracht kommenden Personen ihren Heilmittelbedarf durch die bisher bestehenden Apotheken nicht in vollem Ausmaß hätten decken können oder wenn die Inanspruchnahme der bisher bestehenden Apotheken mit Rücksicht auf die zurückzulegenden Entfernungen den von der Bevölkerung berechtigterweise zu stellenden Anforderungen nicht entsprechen würde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1965002143.X03

Im RIS seit

03.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2025

Dokumentnummer

JWR_1965002143_19660429X03

Rechtssatz für 2014/77

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

2014/77

Entscheidungsdatum

31.08.1978

Index

Gesundheitswesen - ApG
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §10 Abs2

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2143/65 E 29. April 1966 RS 3

Stammrechtssatz

Ein Bedürfnis der Bevölkerung nach einer neuen Apotheke könnte nur dann angenommen werden, wenn die Einwohner des diese Apotheke zuerkannten Standortes und seiner näheren Umgebung bzw. die sonstigen als präsumtive Kunden der Apotheke in Betracht kommenden Personen ihren Heilmittelbedarf durch die bisher bestehenden Apotheken nicht in vollem Ausmaß hätten decken können oder wenn die Inanspruchnahme der bisher bestehenden Apotheken mit Rücksicht auf die zurückzulegenden Entfernungen den von der Bevölkerung berechtigterweise zu stellenden Anforderungen nicht entsprechen würde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977002014.X05

Im RIS seit

08.07.2003

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2025

Dokumentnummer

JWR_1977002014_19780831X05