Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1171/77

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1171/77

Entscheidungsdatum

19.09.1980

Index

66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BPVG 1971 §2 Abs1;
BPVG 1971 §3 Abs2;

Rechtssatz

Bei der Frage, auf wessen Rechnung und Gefahr ein land(forst)- wirtschaftlicher Betrieb iSd B-PVG geführt wird, kommt es lediglich auf das Außenverhältnis, d.h. darauf an, wer auf Grund der nach außen in Erscheinung tretenden Rechtsbeziehungen aus der Führung des Betriebes berechtigt und verpflichtet wird (Hinweis VwGH E 11.10.1961, VwSlg 5644 A/1961, 2965/54 zu Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, in Verbindung mit Paragraph 3, Absatz 2, LZVG; VwGH 9.11.1979, 751, 752/78). Wer nur aus der Betriebsführung berechtigt und verpflichtet wird, ist eine Rechtsfrage, die letztlich nur auf Grund rechtlicher Gegebenheiten beantwortet werden kann. Als solche Rechtstatsachen kommen dingliche und obligatorische Rechtsverhältnisse in Betracht. Durch einen Pachtvertrag wird eine solche Änderung der sich sonst aus den Eigentumsverhältnissen ergebenden Zurechnung von Rechten und Pflichten bewirkt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1977001171.X02

Im RIS seit

07.04.2004

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2012

Dokumentnummer

JWR_1977001171_19800919X02

Rechtssatz für 81/08/0081

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

81/08/0081

Entscheidungsdatum

22.09.1983

Index

66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BPVG 1971 §2 Abs1;
BPVG 1971 §3 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1171/77 E 19. September 1980 RS 2

Stammrechtssatz

Bei der Frage, auf wessen Rechnung und Gefahr ein land(forst)- wirtschaftlicher Betrieb iSd B-PVG geführt wird, kommt es lediglich auf das Außenverhältnis, d.h. darauf an, wer auf Grund der nach außen in Erscheinung tretenden Rechtsbeziehungen aus der Führung des Betriebes berechtigt und verpflichtet wird (Hinweis VwGH E 11.10.1961, VwSlg 5644 A/1961, 2965/54 zu Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, in Verbindung mit Paragraph 3, Absatz 2, LZVG; VwGH 9.11.1979, 751, 752/78). Wer nur aus der Betriebsführung berechtigt und verpflichtet wird, ist eine Rechtsfrage, die letztlich nur auf Grund rechtlicher Gegebenheiten beantwortet werden kann. Als solche Rechtstatsachen kommen dingliche und obligatorische Rechtsverhältnisse in Betracht. Durch einen Pachtvertrag wird eine solche Änderung der sich sonst aus den Eigentumsverhältnissen ergebenden Zurechnung von Rechten und Pflichten bewirkt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1981080081.X01

Im RIS seit

07.04.2004

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2012

Dokumentnummer

JWR_1981080081_19830922X01

Rechtssatz für 84/08/0120

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

84/08/0120

Entscheidungsdatum

28.02.1985

Index

66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BPVG 1971 §2 Abs1;
BPVG 1971 §3 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1171/77 E 19. September 1980 RS 2

Stammrechtssatz

Bei der Frage, auf wessen Rechnung und Gefahr ein land(forst)- wirtschaftlicher Betrieb iSd B-PVG geführt wird, kommt es lediglich auf das Außenverhältnis, d.h. darauf an, wer auf Grund der nach außen in Erscheinung tretenden Rechtsbeziehungen aus der Führung des Betriebes berechtigt und verpflichtet wird (Hinweis VwGH E 11.10.1961, VwSlg 5644 A/1961, 2965/54 zu Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, in Verbindung mit Paragraph 3, Absatz 2, LZVG; VwGH 9.11.1979, 751, 752/78). Wer nur aus der Betriebsführung berechtigt und verpflichtet wird, ist eine Rechtsfrage, die letztlich nur auf Grund rechtlicher Gegebenheiten beantwortet werden kann. Als solche Rechtstatsachen kommen dingliche und obligatorische Rechtsverhältnisse in Betracht. Durch einen Pachtvertrag wird eine solche Änderung der sich sonst aus den Eigentumsverhältnissen ergebenden Zurechnung von Rechten und Pflichten bewirkt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984080120.X02

Im RIS seit

19.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2012

Dokumentnummer

JWR_1984080120_19850228X02