Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 9287 A/1977
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
2563/76
Entscheidungsdatum
29.03.1977
Index
41/02 Staatsbürgerschaft
Norm
StbG 1965 §10 Abs1 Z7;
Rechtssatz
§ 10 Abs 1 Z 7 StbG enthält zwei von einander zu trennende Erfordernisse: a) der Lebensunterhalt des Fremden muss hinreichend gesichert sein oder b) der Fremde befindet sich ohne sein Verschulden in einer finanziellen Notlage.Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 7, StbG enthält zwei von einander zu trennende Erfordernisse: a) der Lebensunterhalt des Fremden muss hinreichend gesichert sein oder b) der Fremde befindet sich ohne sein Verschulden in einer finanziellen Notlage.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1976002563.X03
Dokumentnummer
JWR_1976002563_19770329X03