Ausführungen zum Begriff Schließung einer Lücke im Versicherungsverlauf im Zusammenhang mit der Anwendung der § 226 Abs 3 ASVG und § 225 Abs 3 ASVG.Ausführungen zum Begriff Schließung einer Lücke im Versicherungsverlauf im Zusammenhang mit der Anwendung der Paragraph 226, Absatz 3, ASVG und Paragraph 225, Absatz 3, ASVG.