Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1055/76

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 9094 A/1976

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1055/76

Entscheidungsdatum

22.06.1976

Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1967 §20 Abs1;
WaffG 1967 §6 Abs1;

Rechtssatz

Die Aufbewahrung einer schußbereiten Faustfeuerwaffe in einem unversperrten Wäscheschrank läuft insbesondere dann dem Gebot einer sorgfältigen Verwahrung zuwider, wenn die selbst zum Waffenbesitz nicht befugte Ehefrau des Waffenbesitzers Selbstmorddrohungen unter Umständen geäussert hat, die an der Ernsthaftigkeit der Drohungen keinen Zweifel lassen konnten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1976001055.X01

Im RIS seit

28.03.2003

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2010

Dokumentnummer

JWR_1976001055_19760622X01