Dem § 1 Abs 2 VStG wurde durch § 379 Abs 1 GewO 1973 für den Anwendungsbereich dieser Gesetzesstelle derogiert.Dem Paragraph eins, Absatz 2, VStG wurde durch Paragraph 379, Absatz eins, GewO 1973 für den Anwendungsbereich dieser Gesetzesstelle derogiert.