Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1023/75

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 8913 A/1975

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1023/75

Entscheidungsdatum

27.10.1975

Index

65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

NGZG 1971 §13 Abs3;

Rechtssatz

Paragraph 13, Absatz 3, Litera c, NGZG bezieht sich nicht nur auf Fälle, in denen der Beamte während des ganzen Jahres 1970 Dienst geleistet hat. Die Norm ist zum Beispiel auch auf einen Beamten anzuwenden, der vor dem Jahre 1970 einen Unfall erlitt oder erkrankte, erst während des Jahres 1970 wieder seinen Dienst antreten konnte und während der anschließenden Dienstleistung wegen der Folgen seiner Krankheit oder des Unfalles keine Nebengebühren bezog.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1975:1975001023.X01

Im RIS seit

19.02.2003

Dokumentnummer

JWR_1975001023_19751027X01