Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0845/75

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 8984 A/1976

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0845/75

Entscheidungsdatum

06.02.1976

Index

20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht

Norm

EisbEG 1954 §34;
EisbEG 1954 §35 Abs2;
EisbEG 1954 §35 Abs4;

Rechtssatz

Das Ansuchen des Eisenbahnunternehmens auf Vollzug der Enteignung wird, sofern das angeführte Unternehmen nachweist, dass es den ihm betreffend die Leistung oder die Sicherstellung der Entschädigung obliegenden und vor der Enteignung zu erfüllenden Verbindlichkeiten nachgekommen sei, nicht dadurch behindert, dass der erstgerichtliche eine Entschädigung für die Enteignung festsetzende Beschluss nachträglich behoben wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1975000845.X01

Im RIS seit

19.02.2003

Dokumentnummer

JWR_1975000845_19760206X01