Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 8670 A/1974
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
0780/74
Entscheidungsdatum
01.10.1974
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm
BazillenausscheiderGDV 02te §4;
Rechtssatz
Werden zu den genannten Tätigkeiten in den genannten Betrieben Personen weiterverwendet, bei denen die erforderlichen Untersuchungen laut dem amtsärztlichen Zeugnis länger als 1 Jahr zurückliegen, ist der strafbare Tatbestand der Übertretung des § 3 der 1. BazAV im Zusammenhang mit § 4 der 2. BazAV erfüllt.Werden zu den genannten Tätigkeiten in den genannten Betrieben Personen weiterverwendet, bei denen die erforderlichen Untersuchungen laut dem amtsärztlichen Zeugnis länger als 1 Jahr zurückliegen, ist der strafbare Tatbestand der Übertretung des Paragraph 3, der 1. BazAV im Zusammenhang mit Paragraph 4, der 2. BazAV erfüllt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1974000780.X05
Dokumentnummer
JWR_1974000780_19741001X05