Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0780/74

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 8670 A/1974

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

0780/74

Entscheidungsdatum

01.10.1974

Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

BazillenausscheiderGDV 01te §3;

Rechtssatz

Der strafbare Tatbestand des Paragraph 3, der 1. BazAV wird dadurch verwirklicht, daß die im Paragraph 2, der 1. BazAV angeführten Personen von den verantwortlichen Leitern der im Paragraph eins, dieser Verordnung aufgezählten Betriebe und Unternehmungen zu den im Paragraph eins, BazAG umschriebenen Beschäftigungen entweder neu aufgenommen oder erstmalig herangezogen werden, ohne daß diese durch ein vom zuständigen Amtsarzt ausgestelltes amtsärztliches Zeugnis, dessen Ausstellungszeitpunkt nicht mehr als 4 Wochen vor dem Beginn der Beschäftigung zurückliegen darf, nachweisen können, daß gegen ihre erstmalige Beschäftigung keine Bedenken obwalten. (Hinweis auf E vom 23.3.1971, 0521/70, VwSlg 7993 A/1971)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1974:1974000780.X04

Im RIS seit

01.10.1974

Dokumentnummer

JWR_1974000780_19741001X04