Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 8812 A/1975
Rechtssatznummer
6
Geschäftszahl
1879/73
Entscheidungsdatum
21.04.1975
Index
Baurecht - Wien
L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82009 Bauordnung Wien
Norm
BauO Wr §76 Abs3
BauO Wr §84 Abs6
Rechtssatz
Unter den im § 86 Abs 6 BO für Wien genannten Seitenabständen sind jene zu verstehen, welche sich im Sinne des § 76 BO zwingend aus der Festlegung der Bauweise ergaben, mögen sie auch auf Grund der Ermächtigung des § 76 Abs 3 BO im Bebauungsplan mit einer besonderen Breite festgesetzt worden sind.Unter den im Paragraph 86, Absatz 6, BO für Wien genannten Seitenabständen sind jene zu verstehen, welche sich im Sinne des Paragraph 76, BO zwingend aus der Festlegung der Bauweise ergaben, mögen sie auch auf Grund der Ermächtigung des Paragraph 76, Absatz 3, BO im Bebauungsplan mit einer besonderen Breite festgesetzt worden sind.
Schlagworte
VwRallg7 GebäudeDefinition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 VwRallg7 TraglufthalleDefinition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1973001879.X06
Im RIS seit
11.07.2001
Zuletzt aktualisiert am
15.09.2026
Dokumentnummer
JWR_1973001879_19750421X06