Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
0925/79
Entscheidungsdatum
16.09.1980
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0154/71 B 11. Februar 1971 VwSlg 7967 A/1971 RS 1
Stammrechtssatz
Ein Bescheid einer Verwaltungsbehörde ist als Ganzes zu beurteilen. Für die Lösung der Frage, inwieweit in einem Bescheid die Absicht bestand, über individuelle Rechtsverhältnisse in einer der Rechtskraft fähigen Weise abzusprechen, ist nicht nur vom Spruch des Bescheides auszugehen, sondern zu dessen Deutung auch die Begründung heranzuziehen.
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979000925.X02
Dokumentnummer
JWR_1979000925_19800916X02