Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 8574 A/1974
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
1329/73
Entscheidungsdatum
15.03.1974
Index
60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm
ADNSchV §54 Abs1 idF 1962/032;
Rechtssatz
Es ist nicht erforderlich, dass die Abortanlage im Betrieb selbst zur Verfügung stehen muss. Dem Gebot des § 54 Abs 1 ADSV ist daher auch entsprochen, wenn den Dienstnehmern die Benützung der Abortanlage eines benachbarten Betriebes jederzeit gestattet ist.Es ist nicht erforderlich, dass die Abortanlage im Betrieb selbst zur Verfügung stehen muss. Dem Gebot des Paragraph 54, Absatz eins, ADSV ist daher auch entsprochen, wenn den Dienstnehmern die Benützung der Abortanlage eines benachbarten Betriebes jederzeit gestattet ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1973001329.X04
Dokumentnummer
JWR_1973001329_19740315X04