Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 5572 F/1981
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
1289/79
Entscheidungsdatum
07.04.1981
Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Beachte
Siehe:
82/14/0315 E 4. Oktober 1983
Besprechung in:
AnwBl 1982/3, S 161;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1974/10/16 0509/73 3
Stammrechtssatz
Bei der Schätzung des Gewinnes aus dem gewerblichen Handel mit gestohlenen Sachen, die mangels Buchführungspflicht und tatsächlicher Führung von Aufzeichnungen, die einen Betriebsvermögensvergleich ermöglichen, auf Basis einer Einnahmenüberschußrechnung durchgeführt wird, können Ersatzleistungen an den Geschädigten nicht schon im Jahr der Veräußerung des Diebsgutes berücksichtigt werden. Diese Ausgaben können vielmehr erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Verausgabung abgesetzt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1979001289.X03
Im RIS seit
07.04.1981
Zuletzt aktualisiert am
17.08.2016
Dokumentnummer
JWR_1979001289_19810407X03