Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0509/73

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 4736 F/1974

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

0509/73

Entscheidungsdatum

16.10.1974

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1982/3, S 161;

Rechtssatz

Bei der Schätzung des Gewinnes aus dem gewerblichen Handel mit gestohlenen Sachen, die mangels Buchführungspflicht und tatsächlicher Führung von Aufzeichnungen, die einen Betriebsvermögensvergleich ermöglichen, auf Basis einer Einnahmenüberschußrechnung durchgeführt wird, können Ersatzleistungen an den Geschädigten nicht schon im Jahr der Veräußerung des Diebsgutes berücksichtigt werden. Diese Ausgaben können vielmehr erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Verausgabung abgesetzt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1974:1973000509.X03

Im RIS seit

16.10.1974

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2009

Dokumentnummer

JWR_1973000509_19741016X03

Rechtssatz für 1289/79

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 5572 F/1981

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

1289/79

Entscheidungsdatum

07.04.1981

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

Siehe: 82/14/0315 E 4. Oktober 1983 Besprechung in: AnwBl 1982/3, S 161;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1974/10/16 0509/73 3

Stammrechtssatz

Bei der Schätzung des Gewinnes aus dem gewerblichen Handel mit gestohlenen Sachen, die mangels Buchführungspflicht und tatsächlicher Führung von Aufzeichnungen, die einen Betriebsvermögensvergleich ermöglichen, auf Basis einer Einnahmenüberschußrechnung durchgeführt wird, können Ersatzleistungen an den Geschädigten nicht schon im Jahr der Veräußerung des Diebsgutes berücksichtigt werden. Diese Ausgaben können vielmehr erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Verausgabung abgesetzt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1979001289.X03

Im RIS seit

07.04.1981

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2016

Dokumentnummer

JWR_1979001289_19810407X03