Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 8381 A/1973
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
0325/72
Entscheidungsdatum
13.03.1973
Index
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Steiermark
L82006 Bauordnung Steiermark
Norm
BauO Stmk 1968 §3 Abs2;
Flächennutzung Bebauungspläne Stmk 1964 §8 impl;
Rechtssatz
Die im § 3 Abs 2 Stmk BO 1968 enthaltenen Worte "unbeschadet des § 8 des Gesetzes..." müßen so verstanden werden, daß auch die in § 8 des Stmk Landesgesetzes über die Flächennutzungs- und Bebauungspläne geforderte Übereinstimmung des Widmungsvorhabens mit den etwa bestehenden Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen Voraussetzung für das Bestehen eines Anspruchs auf Erteilung der Widmungsgenehmigung ist. An einer unbedingten Verknüpfung der Widmungsbewilligung mit dem Rechtsbestand von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen fehlt es sohin.Die im Paragraph 3, Absatz 2, Stmk BO 1968 enthaltenen Worte "unbeschadet des Paragraph 8, des Gesetzes..." müßen so verstanden werden, daß auch die in Paragraph 8, des Stmk Landesgesetzes über die Flächennutzungs- und Bebauungspläne geforderte Übereinstimmung des Widmungsvorhabens mit den etwa bestehenden Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen Voraussetzung für das Bestehen eines Anspruchs auf Erteilung der Widmungsgenehmigung ist. An einer unbedingten Verknüpfung der Widmungsbewilligung mit dem Rechtsbestand von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen fehlt es sohin.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972000325.X05
Im RIS seit
08.10.2002
Zuletzt aktualisiert am
15.02.2011
Dokumentnummer
JWR_1972000325_19730313X05