Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0185/72

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 8235 A/1972

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

0185/72

Entscheidungsdatum

16.05.1972

Index

49/01 Flüchtlinge

Norm

FlKonv Art1 AbschnF litc;

Rechtssatz

Entscheidend dafür, ob die Handlung einer physischen Person unter Artikel eins, F Litera c, der Flüchtlingskonvention fällt oder nicht, kann nur der Umstand sein, ob sie darauf gerichtet und objektiv geeignet ist, die durch die Satzung der Vereinten Nationen postulierte Friedensordnung unter den Völkerrechtssubjekten zu verhindern oder zu stören. Diese Voraussetzung kann auch bei Personen zutreffen, die nicht vermöge ihre Stellung in der Lage sind, die Aktionen eines Staates unmittelbar oder mittelbar zu bestimmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1972:1972000185.X02

Im RIS seit

26.09.2002

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2017

Dokumentnummer

JWR_1972000185_19720516X02