§ 99 Abs 3 lit a StVO erklärt unter anderem Verstöße gegen Verordnungen, mit welchen eine Höchstgeschwindigkeit festgesetzt worden ist, zur Verwaltungsübertretung und legt die für solche Übertretungen zu verhängenden Strafen rahmenmäßig fest.Paragraph 99, Absatz 3, Litera a, StVO erklärt unter anderem Verstöße gegen Verordnungen, mit welchen eine Höchstgeschwindigkeit festgesetzt worden ist, zur Verwaltungsübertretung und legt die für solche Übertretungen zu verhängenden Strafen rahmenmäßig fest.