Bejahung der Dienstnehmereigenschaft bei Beschäftigung eines über die entsprechende Gewerbeberechtigung verfügenden Kürschnermeisters im Betrieb eines Pelzhändlers, wobei bei Abschluß des Dienstvertrages die Absicht bestanden hat, gemeinsam einen neuen Betrieb (offenbar des Kürschnergewerbes) zu begründen.