Ausführungen zum Charakter bzw nach §§ 70 ff OÖJG eingerichteten Kommission, sowie, in Ablehnung des Beschwerdevorbringens, zu dem von dieser Kommission anzuwendenden Verfahren.Ausführungen zum Charakter bzw nach Paragraphen 70, ff OÖJG eingerichteten Kommission, sowie, in Ablehnung des Beschwerdevorbringens, zu dem von dieser Kommission anzuwendenden Verfahren.