Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.11.1972

Geschäftszahl

0190/71

Rechtssatz

Ausführungen zum Charakter bzw nach Paragraphen 70, ff OÖJG eingerichteten Kommission, sowie, in Ablehnung des Beschwerdevorbringens, zu dem von dieser Kommission anzuwendenden Verfahren.