Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
1324/69
Entscheidungsdatum
01.07.1970
Index
50/01 Gewerbeordnung
Norm
GewO 1859 §25;
GewO 1859 §32;
Rechtssatz
Es ist unzulässig, die Versagung der Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage auf die Erwägung zu stützen, der Antragsteller werde in der Betriebsanlage eine durch den Genehmigungsantrag (und seine Gewerbeberechtigung) nicht gedeckte Tätigkeit enthalten und im Rahmen dieser Tätigkeit den Nachbarn nicht zumutbare Immissionen erzeugen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1969001324.X02
Dokumentnummer
JWR_1969001324_19700701X02