Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1324/69

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1324/69

Entscheidungsdatum

01.07.1970

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1859 §25;
GewO 1859 §32;

Rechtssatz

Es ist unzulässig, die Versagung der Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage auf die Erwägung zu stützen, der Antragsteller werde in der Betriebsanlage eine durch den Genehmigungsantrag (und seine Gewerbeberechtigung) nicht gedeckte Tätigkeit enthalten und im Rahmen dieser Tätigkeit den Nachbarn nicht zumutbare Immissionen erzeugen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1969001324.X02

Im RIS seit

28.06.2002

Dokumentnummer

JWR_1969001324_19700701X02