Ausführungen zu der Frage, ob eine nicht als Bescheid bezeichnete Erledigung eines Versicherungsträgers (hier der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten) als Bescheid, mit dem über einen Antrag auf Leistung eines Überweisungsbetrages gem § 308 ASVG entschieden werden sollte, anzusehen ist.Ausführungen zu der Frage, ob eine nicht als Bescheid bezeichnete Erledigung eines Versicherungsträgers (hier der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten) als Bescheid, mit dem über einen Antrag auf Leistung eines Überweisungsbetrages gem Paragraph 308, ASVG entschieden werden sollte, anzusehen ist.