Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
1639/68
Entscheidungsdatum
07.03.1969
Index
L61303 Kulturpflanzenschutz Pflanzenschutz Mindestpflanzabstände
Niederösterreich
Norm
KulturflächenschutzG NÖ 1961 §1;
KulturflächenschutzG NÖ 1961 §3;
Rechtssatz
Ausführungen zur Frage der nicht gegebenen Zulässigkeit von Feststellungsbescheiden, da die Umwandlung von landwirtschaftlich genutzten Kulturflächen entweder im Bewilligungsverfahren (§ 1) oder im Strafverfahren (§ 3) zu klären ist und hinsichtlich dieser Frage somit ein selbständiger Feststellungsbescheid nicht erlassen werden kann.Ausführungen zur Frage der nicht gegebenen Zulässigkeit von Feststellungsbescheiden, da die Umwandlung von landwirtschaftlich genutzten Kulturflächen entweder im Bewilligungsverfahren (Paragraph eins,) oder im Strafverfahren (Paragraph 3,) zu klären ist und hinsichtlich dieser Frage somit ein selbständiger Feststellungsbescheid nicht erlassen werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1968001639.X01
Im RIS seit
14.05.2002
Zuletzt aktualisiert am
31.01.2012
Dokumentnummer
JWR_1968001639_19690307X01