Verwaltungsgerichtshof
07.03.1969
1639/68
Ausführungen zur Frage der nicht gegebenen Zulässigkeit von Feststellungsbescheiden, da die Umwandlung von landwirtschaftlich genutzten Kulturflächen entweder im Bewilligungsverfahren (Paragraph eins,) oder im Strafverfahren (Paragraph 3,) zu klären ist und hinsichtlich dieser Frage somit ein selbständiger Feststellungsbescheid nicht erlassen werden kann.