Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0573/68

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

0573/68

Entscheidungsdatum

12.11.1969

Index

36 Wirtschaftstreuhänder
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
WTBO §46 Abs1;
WTBO §46 Abs2;
WTBO §46 Abs3;
WTBO §46 Abs4;

Rechtssatz

Wird das Fortbetriebsrecht nach einem Wirtschaftstreuhänder von der Witwe und den Deszendenten gemeinsam gemäß Paragraph 46, Absatz 4, Wirtschaftstreuhänder-Berufsordnung ausgeübt, so kommt das bei einem reinen Witwenfortbetriebsrecht der Witwe zustehende Verwertungsrecht (Paragraph 46, Absatz 2, leg cit) der Witwe und den Deszendenten gemeinsam zu. Alle diese mitberechtigten Personen sind daher in einem Verfahren, das zu dem behördlichen Ausspruch über das Bestehen oder Nichtbestehen des Fortführungsrechtes führt, als Partei beteiligt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1968000573.X04

Im RIS seit

14.05.2002

Dokumentnummer

JWR_1968000573_19691112X04