Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1519/66

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1519/66

Entscheidungsdatum

03.05.1967

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1859 §16 Abs1 lita;

Rechtssatz

Die selbst kurzfristige Vermietung einer Mehrzahl von Appartements, die im Wohnungseigentum des Vermieters stehen, ohne Erbringung der im Gastgewerbe üblichen Dienstleistungen (hier wurden nur die Bett- und Badewäsche gewechselt) ist dann keine Ausübung des Gast- und Schankgewerbes, wenn es an den Merkmalen eines Betriebes überhaupt fehlt (keinerlei Gemeinschaftsräume, keine Möglichkeit zur Einnahme von Speisen und Getränken in solchen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1966001519.X01

Im RIS seit

27.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2012

Dokumentnummer

JWR_1966001519_19670503X01