Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 7266 A/1968
Rechtssatznummer
7
Geschäftszahl
1334/66
Entscheidungsdatum
15.01.1968
Index
Baurecht - Wien
L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82000 Bauordnung
L82009 Bauordnung Wien
Norm
BauO Wr §2
BauO Wr §60
BauRallg
Rechtssatz
Ausführungen in der Richtung, daß Einwendungen, wonach eine bestimmte Planung dem Gemeinwohl wie es der Anrainer sieht, nicht entspreche, im Bauverfahren keinen Platz für sie ist allenfalls im Verfahren nach § 2 der BauO für Wien Raum.Ausführungen in der Richtung, daß Einwendungen, wonach eine bestimmte Planung dem Gemeinwohl wie es der Anrainer sieht, nicht entspreche, im Bauverfahren keinen Platz für sie ist allenfalls im Verfahren nach Paragraph 2, der BauO für Wien Raum.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1966001334.X07
Im RIS seit
01.07.2021
Zuletzt aktualisiert am
01.07.2021
Dokumentnummer
JWR_1966001334_19680115X07