Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
1166/66
Entscheidungsdatum
08.01.1968
Index
L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82009 Bauordnung Wien
Rechtssatz
Die Bedeutung der fristgerechten Kenntnisnahme der (Bau-) Anzeige ist nur darin gelegen, daß die Partei in die Lage versetzt wird, mit den Arbeiten zu beginnen, auch wenn die einwöchige Frist noch nicht abgelaufen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1966001166.X03
Dokumentnummer
JWR_1966001166_19680108X03