Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
0853/66
Entscheidungsdatum
21.09.1966
Index
63/02 Gehaltsgesetz
Norm
GehGNov 14te Art2 Z3;
Rechtssatz
Beim Laufbahnvergleich eines Ministerialbeamten ist von der Laufbahn von Beamten der Unterbehörden auszugehen, wenn sich der Beamte in dem Zeitpunkt, ab der er die Verbesserung seiner dienst- und besoldungsrechtlichen Stellung begehrt, noch bei einer Unterbehörde befunden hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1966000853.X01
Dokumentnummer
JWR_1966000853_19660921X01