Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0102/66

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0102/66

Entscheidungsdatum

22.11.1966

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1859 §21g Abs1 idF 1965/059;
GewO 1859 §23 Abs8;

Rechtssatz

Bei der Prüfung des Lokalbedarfes für ein Leichenbestattungsunternehmen, dessen Standort in einer kleinen ländlichen Gemeinde gelegen sein soll, ist es erforderlich, die tatsächlichen Erhebungen über den Bereich der Standortgemeinde hinaus zu erstrecken. (hier: durch Abgabe von Stellungnahmen der einzelnen von der Asübung des geplanten Unternehmens erfaßten Gemeinden.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1966000102.X01

Im RIS seit

04.12.2001

Dokumentnummer

JWR_1966000102_19661122X01