Verwaltungsgerichtshof
22.11.1966
0102/66
Bei der Prüfung des Lokalbedarfes für ein Leichenbestattungsunternehmen, dessen Standort in einer kleinen ländlichen Gemeinde gelegen sein soll, ist es erforderlich, die tatsächlichen Erhebungen über den Bereich der Standortgemeinde hinaus zu erstrecken. (hier: durch Abgabe von Stellungnahmen der einzelnen von der Asübung des geplanten Unternehmens erfaßten Gemeinden.)