Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
0361/65
Entscheidungsdatum
17.05.1965
Index
L82259 Garagen Wien
Norm
GaragenG Wr 1957 §6 Abs1;
Rechtssatz
Ausführungen dahingehend, daß für die Feststellung, ob durch eine Garage die Nachbarschaft durch Lärm in einer das ortsübliche Ausmaß übersteigenden Weise belästigt wird, sich der Sachverständige des Phonometers zu bedienen hat; weiters noch allgemeine Ausführungen zum Aufgabenkreis des medizinischen Sachverständigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1965000361.X01
Dokumentnummer
JWR_1965000361_19650517X01