Verwaltungsgerichtshof
17.05.1965
0361/65
Ausführungen dahingehend, daß für die Feststellung, ob durch eine Garage die Nachbarschaft durch Lärm in einer das ortsübliche Ausmaß übersteigenden Weise belästigt wird, sich der Sachverständige des Phonometers zu bedienen hat; weiters noch allgemeine Ausführungen zum Aufgabenkreis des medizinischen Sachverständigen.