Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
82/05/0015
Entscheidungsdatum
01.07.1986
Index
L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82009 Bauordnung Wien
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3325/53 E 15. Dezember 1954 VwSlg 3600 A/1954 RS 2
Stammrechtssatz
Bei einer zugunsten des Wiener Cottagevereines verbücherten Servitut kann im Hinblick auf die private Eigenschaft des Berechtigten und die privatrechtliche Natur einer Dienstbarkeit kein Zweifel darüber bestehen, dass aus der Einverleibung öffentliche Rechte nicht abgeleitet werden können (Hinweis auf VwGH E vom 29.11.1905, VwSlg 3971/1905).Bei einer zugunsten des Wiener Cottagevereines verbücherten Servitut kann im Hinblick auf die private Eigenschaft des Berechtigten und die privatrechtliche Natur einer Dienstbarkeit kein Zweifel darüber bestehen, dass aus der Einverleibung öffentliche Rechte nicht abgeleitet werden können (Hinweis auf VwGH E vom 29.11.1905, VwSlg 3971 aus 1905,).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1982050015.X04
Im RIS seit
11.07.2001
Zuletzt aktualisiert am
22.02.2018
Dokumentnummer
JWR_1982050015_19860701X04