Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2572/50

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 2297 A/1951

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2572/50

Entscheidungsdatum

06.11.1951

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Es ist unzulässig, die Vorfrage nach dem Erfordernis einer neuen Baubewilligung für den Wiederaufbau eines zerstörten Hauses, die im Baubewilligungsverfahren oder gegebenenfalls in einem Baustrafverfahren zu lösen wäre, zum Gegenstand einer selbständigen Feststellungsentscheidung zu machen.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1951:1950002572.X02

Im RIS seit

30.01.2002

Dokumentnummer

JWR_1950002572_19511106X02

Rechtssatz für 1503/64

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

1503/64

Entscheidungsdatum

10.11.1964

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2572/50 E 6. November 1951 VwSlg 2297 A/1951 RS 2

Stammrechtssatz

Es ist unzulässig, die Vorfrage nach dem Erfordernis einer neuen Baubewilligung für den Wiederaufbau eines zerstörten Hauses, die im Baubewilligungsverfahren oder gegebenenfalls in einem Baustrafverfahren zu lösen wäre, zum Gegenstand einer selbständigen Feststellungsentscheidung zu machen.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1964001503.X04

Im RIS seit

28.09.2001

Dokumentnummer

JWR_1964001503_19641110X04