Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
1503/64
Entscheidungsdatum
10.11.1964
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2572/50 E 6. November 1951 VwSlg 2297 A/1951 RS 2
Stammrechtssatz
Es ist unzulässig, die Vorfrage nach dem Erfordernis einer neuen Baubewilligung für den Wiederaufbau eines zerstörten Hauses, die im Baubewilligungsverfahren oder gegebenenfalls in einem Baustrafverfahren zu lösen wäre, zum Gegenstand einer selbständigen Feststellungsentscheidung zu machen.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht
der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1964001503.X04
Dokumentnummer
JWR_1964001503_19641110X04