Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen über die Visumfreiheit für Inhaber von Diplomatenpässen (Kasachstan)
Typ
Vertrag – Kasachstan
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.05.2026
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
28.02.2025
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Titel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK KASACHSTAN ÜBER DIE VISUMFREIHEIT FÜR INHABER VON DIPLOMATENPÄSSEN
StF:
BGBl. III Nr. 60/2026
Sprachen
Deutsch, Englisch, Kasachisch, Russisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Kasachstan (nachfolgend als „die Vertragsparteien“ bezeichnet), mit dem Wunsch, die Einreise von Inhabern diplomatischer Pässe der Republik Kasachstan und der Republik Österreich zu erleichtern, haben folgendes vereinbart:
Ratifikationstext
Das Abkommen ist, nachdem die in seinem Art. 10 Abs. 1 vorgesehenen Notifizierungen durchgeführt wurden, gemäß seinem Art. 10 Abs. 2 mit 1. Mai 2026 in Kraft getreten und bezieht sich ausschließlich auf gültige biometrische Diplomatenpässe.Das Abkommen ist, nachdem die in seinem Artikel 10, Absatz eins, vorgesehenen Notifizierungen durchgeführt wurden, gemäß seinem Artikel 10, Absatz 2, mit 1. Mai 2026 in Kraft getreten und bezieht sich ausschließlich auf gültige biometrische Diplomatenpässe.
Anmerkung
Dokumentalistische Gliederung:
Österreichische Verbalnote zum Anwendungsbereich = Anl. 1
Kasachische Verbalnote zum Anwendungsbereich in deutscher Übersetzung = Anl. 2
Im RIS seit
21.05.2026
Zuletzt aktualisiert am
21.05.2026
Gesetzesnummer
20013178
Dokumentnummer
NOR40277857