Abkommen über die Visumfreiheit für Inhaber von Diplomatenpässen (Kasachstan)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 60 aus 2026,
Vertrag – Kasachstan
Paragraph 0
01.05.2026
28.02.2025
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK KASACHSTAN ÜBER DIE VISUMFREIHEIT FÜR INHABER VON DIPLOMATENPÄSSEN
StF: BGBl. III Nr. 60/2026
Deutsch, Englisch, Kasachisch, Russisch
Das Abkommen ist, nachdem die in seinem Artikel 10, Absatz eins, vorgesehenen Notifizierungen durchgeführt wurden, gemäß seinem Artikel 10, Absatz 2, mit 1. Mai 2026 in Kraft getreten und bezieht sich ausschließlich auf gültige biometrische Diplomatenpässe.
Die österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Kasachstan (nachfolgend als „die Vertragsparteien“ bezeichnet), mit dem Wunsch, die Einreise von Inhabern diplomatischer Pässe der Republik Kasachstan und der Republik Österreich zu erleichtern, haben folgendes vereinbart:
Dokumentalistische Gliederung:
Österreichische Verbalnote zum Anwendungsbereich = Anlage eins
Kasachische Verbalnote zum Anwendungsbereich in deutscher Übersetzung = Anlage 2
21.05.2026
20013178
NOR40277857